OPERIEREN IN DER SCHWANGERSCHAFT

Junge Gyn

Unsere deutschen KollegInnen haben ambitioniert das Vorzeigeprojekt „Operieren in der Schwangerschaft (OPidS)“ umgesetzt und erfolgreich in den klinischen Alltag implementiert. Demnach dürfen in Deutschland schwangere Ärztinnen operieren. Im Detail erfolgt seit Anfang 2018 mit dem neuen Mutterschutzgesetz die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere kann nun nur noch bei „unverantwortbarer Gefährdung“ ausgesprochen werden – allein die Tätigkeit im OP-Saal ist kein Ausschlusskriterium mehr. Weitere Informationen findet ihr unter https://www.opids.de/start/.